Nachbesserung der Grundsteuer: Gesetzentwurf liegt vor

Nachbesserung der Grundsteuer: Gesetzentwurf liegt vor

Die NRW-Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen wollen bei der umstrittenen Grundsteuerreform nachbessern und haben dazu jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Kommunen sollen mit differenzierten Hebesätzen für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke gegensteuern dürfen, haben aber bereits Widerstand angekündigt.

Die NRW-Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen wollen bei der umstrittenen Grundsteuerreform nachbessern und haben dazu jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Kommunen sollen mit differenzierten Hebesätzen für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke gegensteuern dürfen, haben aber bereits Widerstand angekündigt.

Düsseldorf. Die NRW-Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit welchem sie den Kommunen in Nordrhein-Westfalen erlauben will, für Wohngrundstücke andere Grundsteuer-Hebesätze festzulegen als für Gewerbegrundstücke. Der Gesetzentwurf liegt Haus & Grund Rheinland Westfalen vor. Mit der Einführung dieser sogenannten differenzierten Hebesätze soll ein negativer Effekt der nach dem Bundesmodell reformierten Grundsteuer behoben werden.

Wie berichtet droht die Grundsteuerlast für Wohngrundstücke mit Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus stark zu steigen, während sie für Geschäftsgrundstücke stark sinken wird. Durch ein Festsetzen jeweils unterschiedlicher Hebesätze für die beiden Grundstücksarten könnten die Kommunen diese neue Ungerechtigkeit vermeiden. Haus & Grund Rheinland Westfalen hatte dieses Vorhaben des NRW-Finanzministers Marcus Optendrenk (CDU) begrüßt, jedoch auch einen weiteren Schritt empfohlen.

Land will Steuermesszahlen nicht anpassen

Sinnvoll wäre es außerdem, wenn das Land auch die sogenannten Steuermesszahlen anpassen würde. „Die Steuermesszahlen fließen in die Berechnung der Grundsteuer ein und liegen aktuell für Gewerbegrundstücke bei 0,34 Promille und für Wohngrundstücke bei 0,31 Promille“, erläuterte der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen, Erik Uwe Amaya, Ende April in einer Sachverständigenanhörung vor dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags zu einem FDP-Antrag auf Nachbesserung bei der Grundsteuerreform.

Er wies darauf hin, dass das Land die Steuermesszahlen aufgrund der Länderöffnungsklausel von sich aus anpassen kann. „Durch eine Vergrößerung der Differenz zwischen den beiden Werten könnte erreicht werden, dass die Grundsteuerreform Gewerbegrundstücke weniger stark entlastet und Wohngrundstücke weniger stark belastet“, stellte Amaya fest.

Scharfe Kritik aus den Kommunen

Differenzierte Hebesätze seien zur ergänzenden, weiteren Ausnivellierung vor Ort sinnvoll. Der Ansatz, die Steuermesszahlen nicht anzupassen und lediglich den Kommunen die differenzierten Hebesätze zu ermöglichen, stößt unterdessen auf Widerstand der Kommunen. „Wir lehnen den Gesetzentwurf kategorisch ab“, sagte etwa der Vorsitzende des Städtetages NRW, Thomas Eiskirch (SPD), der WAZ. Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen schlügen damit alle Warnungen aus den Kommunen in den Wind.

Fraglich ist allerdings, ob dieser Widerstand hält, denn im kommenden Jahr sind Kommunalwahlen. „Wichtig ist am Ende, dass eine Lösung gefunden wird, die Eigentümer und Mieter in NRW vor noch weiter steigenden Wohnkosten zu bewahren“, stellt Erik Uwe Amaya fest. Ohnehin steht die reformierte Grundsteuer insgesamt auf dem Prüfstand: Wie berichtet laufen von Haus & Grund Deutschland unterstützte Musterklageverfahren gegen die neue Grundsteuer, die bis vor das Bundesverfassungsgericht verfolgt werden sollen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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